So verhält es sich auch im vorliegenden Fall im Verhältnis zum Standort an der C-Strasse. Der vorgesehene Standort ermöglicht es, eine gemäss der Beschwerdegegnerin nach wie vor notwendige Antenne an der C-Strasse massiv in der Höhe zu reduzieren und damit die öffentlichen Interessen bezüglich dem Ortsbild und der künftigen Strassengestaltung besser zu berücksichtigen. Eine funktechnisch vergleichbare Abdeckung liesse sich hingegen mit dem Standort bei der Sportanlage D erreichen. Dieser Alternativstandort befindet sich, entgegen der Ansicht der Beschwerdegegnerin, in der Bauzone, weshalb dieser zu Beginn der Standortevaluation noch als favorisierter Standort behandelt wurde.