Am Alternativstandort C-Strasse (Grundstück Nr. x, GB Ebikon) müsste der Mast zudem eine Höhe von 25 m aufweisen, um eine vergleichbare Netzabdeckung zu gewährleisten. Dass ein solcher Mast mitten im Siedlungsgebiet aus ästhetischen und ortsbildschützerischen Gründen kaum bewilligungsfähig wäre, ist anhand der zu diesem Projekt in den Akten liegenden Unterlagen und einem Blick auf das Luftbild unter www.geoportal.lu.ch nachvollziehbar.