An den Standorten innerhalb der Bauzone müsste die Anlage, um das Zielgebiet abzudecken, an Masten errichtet werden, die aus Gründen des Orts- und Dorfbildschutzes deutlich unvorteilhafter wirken würden, als die geplante Variante, die sich mit ihrer Montage unterhalb des Dachgiebels einer Scheune diskret in die Umgebung eingliedert und nicht störend in Erscheinung tritt. Am Alternativstandort C-Strasse (Grundstück Nr. x, GB Ebikon) müsste der Mast zudem eine Höhe von 25 m aufweisen, um eine vergleichbare Netzabdeckung zu gewährleisten.