Antennenmast aufgrund der topografischen Gegebenheiten (vorgelagertes Gebäude) und der zu grossen geographischen Distanz aus funktechnischer Sicht nicht geeignet, was von den Beschwerdeführern nicht substantiiert bestritten wird. Im Übrigen würde sich dieser Standort im Schutzgebiet des Rotsees befinden. An den Standorten innerhalb der Bauzone müsste die Anlage, um das Zielgebiet abzudecken, an Masten errichtet werden, die aus Gründen des Orts- und Dorfbildschutzes deutlich unvorteilhafter wirken würden, als die geplante Variante, die sich mit ihrer Montage unterhalb des Dachgiebels einer Scheune diskret in die Umgebung eingliedert und nicht störend in Erscheinung tritt.