Gleichzeitig versorgt sie auch einige angrenzende Wohnquartiere. Dies wurde durch die seitens der Beschwerdegegnerin eingereichte grafische Darstellung der Netzabdeckung nachgewiesen, die im Gebiet entlang der Bahnlinie eine schlechte UMTS-Signalqualität ausweist, die zu Verbindungsabbrüchen führen kann. Es ergeben sich aus den Akten keine Hinweise darauf, dass auf diese Darstellung nicht abgestellt werden könnte, zumal die Dienststelle rawi als kantonale Fachstelle an der entsprechenden Beurteilung nichts auszusetzen hatte.