Die Mobilfunkversorgung soll alle Landesteile, neben den Bau- also auch die Nichtbaugebiete und die dadurch führenden Strassen und Bahnlinien abdecken (vgl. BGE 138 II 570 E. 4.2, wo die Versorgung einer wichtigen Bahnlinie mit GSM und UMTS beurteilt wurde). Die geplante Mobilfunkantenne soll eine UMTS Versorgungslücke auf der Bahnstrecke Luzern - Zug im Abschnitt Rotsee - Ebikon schliessen bzw. die Versorgung verbessern. Gleichzeitig versorgt sie auch einige angrenzende Wohnquartiere.