Es kann daher nicht gesagt werden, die Gemeinde habe sich zu den Fragen, welche sich im Baubewilligungsverfahren stellen, bereits eine abschliessende Meinung gebildet, die das Verfahren nicht mehr als offen erscheinen lässt. Des Weiteren hat die Gemeinde nur einen eingeschränkten Entscheidungsspielraum, was die Bewilligung von Mobilfunkanlagen im nachfolgenden Baubewilligungsverfahren betrifft. So wird die Einhaltung der Bestimmungen der NISV durch die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) beurteilt. Im vorliegenden Fall, wo es um eine Baute ausserhalb der Bauzone geht, ist zudem die Dienststelle rawi für die Erteilung der Ausnahmebewilligung gemäss Art.