SR 451.1). Damit ist gesagt, dass sich die Fragen, mit denen sich der Gemeinderat im Rahmen der Standortevaluation auseinandersetzen muss und die Fragen, welche sich im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens stellen, unterscheiden, weshalb von einer Vorbefassung, welche das Baubewilligungsverfahren als nicht mehr offen erscheinen lässt, nicht die Rede sein kann. Die Gemeinde nimmt im Rahmen ihres Einbezugs in das Standortevaluationsverfahren gerade nicht umfassend und detailliert Stellung zu zentralen Punkten des Baubewilligungsverfahrens (vgl. BGer-Urteil 1C_150/2009 vom 8.9.2009 E. 3.5.2 ff.).