Das Bauvorhaben wird erst hier nach Massgabe der Rechtslage durch die zuständigen Amtsstellen geprüft. Zu denken ist etwa an die Einhaltung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (USG; SR 814.01), der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) sowie des Natur- und Heimatschutzes (NHV; SR 451.1).