O., S. 149). 2.5. Die Vereinbarung über die Standortevaluation und -koordination zwischen dem Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement des Kantons Luzern (BUWD) vertreten durch die Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) und den Mobilfunkbetreibern (im Folgenden: Vereinbarung) sieht in Ziff. 4 Art. 2 und 3 vor, dass die Gemeinde im Rahmen einer Standortevaluation in Absprache mit dem Betreiber den aus ihrer Sicht, d.h. unter Einbezug des öffentlichen Interesses, optimalsten Standort im betreffenden Gebiet bezeichnet.