Ebenso in der Stellungnahme der Beschwerdegegnerin zu den Einsprachen vom 29. April 2013. Die Beschwerdeführer tönten in ihrer Reaktion auf die letztere Eingabe der Beschwerdegegnerin vom 27. Mai 2013 die Problematik an, ohne jedoch explizit den Befangenheitseinwand zu erheben. Vielmehr vertrauten sie offenbar auf ein rechtskonformes Handeln des Gemeinderats, indem sie ihn an seine Pflicht zur Objektivität im Baubewilligungsverfahren erinnerten. Spätestens aber nachdem die Antwort des Gemeinderats zur Petition "Nein zu einer Mobilfunkanlage am Rotsee! Ebikon Q+ umsetzen!