Die Unterlagen eines Standortevaluationsverfahrens sind im Rahmen des nachfolgenden Baubewilligungsverfahrens öffentlich aufzulegen (E. 3); Voraussetzungen der erweiterten Standortgebundenheit bei Mobilfunkanlagen ausserhalb der Bauzonen: Vorliegend sind diese erfüllt, da die geplante Anlage am vorgesehenen Standort ausserhalb der Bauzone an einem bestehenden Gebäude installiert werden kann, sich dort sehr gut eingliedert und keine überwiegenden Interessen dagegensprechen (E. 4); Strahlenbelastung der Anlage: Die nahegelegene Sportanlage stellt keinen Ort mit empfindlichen Nutzungen, sondern einen Ort für den kurzfristigen Aufenthalt dar (E. 7.2).