Meyer, Zur neuen luzernischen Perimeterverordnung, ZBl 1979, S. 397). Mit der Revision der Perimeterverordnung von 1994 wurde der Grundsatz, wonach höchstens zwölf Kassen gebildet werden durften, bewusst geschwächt (vgl. Erläuterungen des Baudepartements zur Revision 1994, S. 8). Eine Einreihung in 24 statt 12 Klassen erscheint vorliegend sachgerecht, um den besonderen Verhältnissen Rechnung zu tragen und eine noch genauere Verteilung der Kosten zu erreichen. [Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde wurde abgewiesen.] |