Dabei beträgt die maximale Punktzahl 24 und wird eingesetzt, wenn ein Grundstück vor der Verbauung der roten Gefahrenzone zugehörte und danach keiner Gefährdung mehr ausgesetzt ist. In der Kostengruppe Sicherheit werden Intensitäten von 300-, 100- und 30-jährlichen Ereignissen vor und nach der Verbauung verglichen und ebenfalls mit Punkten bewertet, wobei die maximale Summe wiederum 24 Punkte beträgt. Diese Punkte entsprechen der Klassenzahl im Sinne der §§ 7 lit. b und 9 PV.