Die Vorinstanz hat sowohl in der Kostengruppe des raumplanerischen Nutzens als auch in jener der Sicherheit ein Punktesystem verwendet. In der ersten Kostengruppe wird die Gefahrenzone vor der Verbauung mit derjenigen nach der Verbauung verglichen. Je mehr ein Grundstück von der Verbauung profitiert, desto höher ist die Punktzahl. Dabei beträgt die maximale Punktzahl 24 und wird eingesetzt, wenn ein Grundstück vor der Verbauung der roten Gefahrenzone zugehörte und danach keiner Gefährdung mehr ausgesetzt ist.