[…]. 3.4. Ebenfalls nicht zutreffend sind die Ausführungen der Beschwerdeführerin, wonach die Vorinstanz darauf verzichtet habe, eine Klassenzahl festzulegen, sondern diese durch den raumplanerischen sowie sicherheitsrelevanten Nutzen ersetzt habe. Die Klasse ist ein Wert, der namentlich das Verhältnis des Grundstücks zum bestimmten Werk wiedergibt und insofern den konkreten Vorteil zum Ausdruck bringen soll. Grundsätzlich wird also mit der Klasse die Grösse des Vorteils berücksichtigt, die den Grundstücken aus dem betreffenden Werk erwachsen.