| | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | bestätigt durch BGer-Urteil 2C_672/2014 vom 29. Mai 2015 | | | Entscheid: | Nachdem der Regierungsrat das Wasserprojekt für Schutzbauten gegen Murgänge in der Gemeinde Flühli bewilligt und dessen Ausführung beschlossen hatte, legte der Gemeinderat Flühli die Beitragspflicht der Grundeigentümer am Wasserbauprojekt und die Kostenverteilung fest. Die von der Beschwerdeführerin erhobene Einsprache wies der Gemeinderat ab. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin Verwaltungsgerichtsbeschwerde und beantragte ihre Entlassung aus der Beitragspflicht sowie aus dem Perimeter für die Schutzbauten gegen Murgänge.