2005, S. 136 und 192 ff.; Jaun, Die teleologische Reduktion – ein trojanisches Pferd in der schweizerischen Methodenlehre, in: ZBJV 2001, S. 21 ff.). Ein triftiger Grund zur Annahme, dass ein Wortlaut nicht dem wahren Sinn der Norm entspricht und daher eingeschränkt auszulegen ist, liegt nur dann vor, wenn zwischen der Normhypothese gemäss dem Wortlaut und dem konkreten Normzweck ein unauflösbarer Widerspruch besteht.