vgl. auch Bulletin der Kantonalen Planungsgruppe Bern 2/2012, abrufbar unter www.bve.be.ch/bve/de/index/direktion/organisation/ra/downloads_publikationen.html > Wohnen in Arbeitszonen, mit Hinweisen auf die Berner Rechtsprechung). Das Luzerner PBG enthält keine derartigen zusätzlichen Voraussetzungen für Wohnungen von Betriebsinhabern in der Arbeitszone. Somit sind Wohnungen für Betriebsinhaber in dieser Zone – vorbehältlich einschränkender kommunaler Bestimmungen – grundsätzlich bewilligungsfähig. Entsprechendes hat das Verwaltungsgericht Luzern bereits in seinem Urteil V 06 290 vom 26. Juni 2007 (E. 9b) festgehalten.