Davon zu unterscheiden ist im Übrigen die Prüfung, ob eine geplante oder bereits erfolgte Rekultivierung einer Kiesabbaustelle den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entspricht, was in einem öffentlich-rechtlichen Bewilligungsverfahren zu überprüfen ist. In diesem ist das öffentliche Interesse an der Wiederherstellung der Landschaft und der Lebensräume vorrangig. § 5 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz (NLG;