O., S. 71). Auch das Bundesgericht hat sich schon mehrfach mit standardisierten Richtlinien und Tarifen befasst und festgehalten, diese verletzten Bundesrecht, wenn sie zu schematisch angewendet und die Umstände des Einzelfalls nicht mehr genügend berücksichtigt werden (BGE 128 II 182 E. 2b, 123 V 150 E. 2 f., 130 II 281 E. 3.2.1). |