1.1). Es ist mit anderen Worten denkbar, dass eine Kleinkläranlage, welche über einen günstigen Vorfluter verfügt, andere weniger strenge Grenzwerte einhalten muss als eine solche, die ihr Abwasser in einen schwachen Vorfluter mit schlechtem Mischungsverhältnis Abwasser zu Bachwasser einleitet. Zudem gibt es Kleinkläranlagen, welche ihr Abwasser nicht in einen Vorfluter einleiten, sondern dieses versickern lassen. Dass diesfalls andere Einleitbedingungen zu erfüllen sind, liegt auf der Hand. Diese hängen insbesondere von der Bodenbeschaffenheit und den hydrologischen Verhältnissen ab, welche fallweise zu berücksichtigen sind.