Die Reinigung des Abwassers kleiner Abwasseranfallstellen bezweckt vor allem, örtlich beschränkte Gewässerschutzprobleme, wie Schlammablagerungen, heterotrophes Wachstum von Bakterien und Pilzwachstum, in den häufig kleinen Vorflutern zu verhindern. In vielen Fällen tragen Kleinkläranlagen zur Verbesserung der hygienischen und ästhetischen Verhältnisse im Bereich der Einleitungsstellen sowie zur Vermeidung von Fischsterben und anderen Beeinträchtigungen der Fliesswasserbiologie als Folge von Einleitungen unerwünschter Stoffe bei.