So kann bei kleinen Fliessgewässern unter Umständen eine Abwasserbehandlung mit Nitrifikation erforderlich sein, während bei einem anderen Vorfluter eine anaerobe Reinigung genügen kann. Die zuständige kantonale Behörde legt die Einleitungsbedingungen fest und berücksichtigt fallweise die Vorfluterverhältnisse (VSA, Richtlinie Kleinkläranlagen, a.a.O., Ziff. 5.4.). Die Reinigung des Abwassers kleiner Abwasseranfallstellen bezweckt vor allem, örtlich beschränkte Gewässerschutzprobleme, wie Schlammablagerungen, heterotrophes Wachstum von Bakterien und Pilzwachstum, in den häufig kleinen Vorflutern zu verhindern.