In diesem Zusammenhang hält der VSA fest, dass die Einleitung des Abwassers in ein Oberflächengewässer die Einhaltung von Einleitungsbedingungen erfordert, welche dem entsprechenden Gewässer angepasst sein müssen. Je nach Charakter, Wasserführung und Zustand des jeweiligen Gewässers sind die Einleitungsbedingungen für Flüsse, Bäche, Seen und Teiche differenziert festzulegen. Sie erfordern eine angepasste Behandlung des Abwassers vor der Einleitung. So kann bei kleinen Fliessgewässern unter Umständen eine Abwasserbehandlung mit Nitrifikation erforderlich sein, während bei einem anderen Vorfluter eine anaerobe Reinigung genügen kann.