Trifft dies aus zureichenden Gründen nicht zu, ist von der Richtlinie abzuweichen. In der Praxis besteht die Gefahr, dass sich die entscheidende Behörde stark auf die Richtlinie abstützt und diese mehr oder weniger unbesehen in ihren Entscheid übernimmt, ohne dabei dem konkreten Sachverhalt genügend Rechnung zu tragen. Die Richtlinie darf jedoch nicht dazu verleiten, den Sachverhalt im Einzelfall nicht eingehend abzuklären oder nicht sorgfältig zu würdigen, sich quasi "dahinter zu verstecken". Der Einsatz von Richtlinien darf nicht zur Folge haben, dass die Verwaltung ihren Handlungsspielraum vorneweg als begrenzt betrachtet.