Die Richtlinien des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) würden einen Richtwert von 3 mg/l vorgeben, der Kanton Luzern einen solchen von 2 mg/l. Viele Kleinkläranlagen im Kanton Luzern könnten den Grenzwert von 2 mg/l ohne weiteres einhalten. Sofern eine Anlage richtig nitrifiziere, stelle der Grenzwert kein Problem dar. Das gereinigte Abwasser der Kleinkläranlage Z fliesse in den L-Bach, der ein kleines empfindliches Gewässer sei. 4.2. Abwassereinleitungen im ländlichen Raum führen lokal oft zu einer übermässigen Belastung vor allem kleinerer Fliessgewässer.