j PBG ist die Gebäudelänge die längere Seite des flächenkleinsten Rechtecks, welches die projizierte Fassadenlinie umfasst. Die projizierte Fassadenlinie leitet sich aus der Fassadenlinie ab, welche wiederum auf der Fassadenflucht basiert (§ 112a Abs. 2 lit. e-g PBG; vgl. auch die erläuternden Skizzen des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements zu den Baubegriffen und Messweisen gemäss PBG und PBV [Ausgabe vom 1.5.2014; nachfolgend: Erläuternde Skizzen], Skizze 4b). Die Fassadenlinie wiederum ist die Schnittlinie von Fassadenflucht und massgebendem Terrain (§ 112a Abs. 2 lit.