Die in der Nähe der Mutter lebenden Verwandten (Neffen und Nichten) seien zu wenig eng verbunden, so dass sie weder in der Lage noch dazu bereit seien, die Betreuung der Mutter im nötigen Umfang zu übernehmen. Die im Kosovo verbliebene Tochter komme dafür ebenfalls nicht in Frage, da sie gemäss der albanischen Gesellschaftsordnung infolge ihrer Heirat zur Familie ihres Ehemanns gehöre und ihre Mutter deswegen sowie aufgrund prekärer Platzverhältnisse nicht im Haus der Familie ihres Manns aufnehmen könne. Auch eine Pflege und Betreuung durch Dritte falle ausser Betracht.