Aus den Akten geht hervor, dass die Beschwerdeführerin seit über 20 Jahren in ihrer heutigen Wohnsitzgemeinde lebt. Sie ist mit einem ebenfalls eingebürgerten Landsmann verheiratet. Das Ehepaar hat drei Kinder, wovon zwei gemäss ihren Angaben bereits im Erwachsenenalter sind. Die jüngste Tochter war zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinreichung bei der Vorinstanz zwölf Jahre alt. Die Beschwerdeführerin ist zusammen mit ihrem Ehemann und dem Sohn Eigentümerin des Grundstücks Nr. z in Z. Aus den aufgelegten Lohnabrechnungen ist zu schliessen, dass der Ehemann in einer unbefristeten Vollzeitanstellung als Maurer bei der A AG tätig ist.