Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) prüft in solchen Situationen die mögliche Verletzung einer positiven Verpflichtung des Staats. Es handelt sich meist um Fälle, in denen es um die erstmalige Erteilung einer ausländerrechtlichen Bewilligung an Personen geht, die sich noch nie im betreffenden Land oder bislang ohne entsprechende Bewilligung dort aufgehalten haben. In solchen Fällen prüft der EGMR jeweils, ob die staatlichen Behörden eine angemessene Abwägung zwischen den privaten und öffentlichen Interessen getroffen haben.