Die Plattform tritt in Verbindung mit der Baumkrone nur sehr beschränkt in Erscheinung. Das Geländer ist nicht geschlossen, weshalb die raumordnungsorientierte Wirkung auch hier beschränkt ist. Der "im" Baum erstellte Spielturm führt nicht zu einer signifikanten Verstärkung der Einwirkung. Aufgrund dessen kann auch unter dem erweiterten Bautenbegriff nicht gesagt werden, die konkreten Verhältnisse bei der Erstellung des in Frage stehenden Spielturms würden zur Annahme einer Baute führen. Vielmehr handelt es sich um eine Anlage, für welche keine Grenzabstände einzuhalten sind. Dem Gestaltungsplan kann diesbezüglich keine abweichende Vorschrift entnommen werden.