Die Plattform kann über eine Leiter erreicht werden. Der Spielturm ist nicht umwandet, weist eine Höhe (bis Oberkante Geländer) von 4,02 m, eine Länge von 2,35 m und eine Breite von 2 m auf. Der Spielturm wurde an der nordöstlichen Seite des Grundstücks der Beschwerdegegner gesetzt. An dieser Stelle steht ein Baum. Gemäss Ausführungen der Beschwerdegegner sei der Spielturm im gewachsenen Baum erstellt worden. Das aktenkundige Foto belegt die Ausführungen der Beschwerdegegner. Die Plattform verläuft um die Baumkrone. Auch diese Beschreibung zeigt, dass es sich beim Spielturm nicht um eine Baute im klassischen Sinn handelt. Eine hierfür erforderliche schützende Aussenhülle fehlt.