und H.________ (beide GB F.________) an. Die vorliegend interessierende Regelung bezüglich Näherbaurecht lautet wie folgt (Auszug): "Die Eheleute (…) räumen zulasten ihres Grundstücks Nr. H.________ und zugunsten des Grundstücks Nr. E.________ (…) ebenfalls ein Näherbaurecht ein. Die Eigentümerschaft des Grundstücks Nr. E.________ erhält damit das Recht, eine Garage oder eine andere Kleinbaute in einem minimalen Abstand von 2,50 m zur Grenze der Parzelle Nr. H.________ zu erstellen. Das Näherbaurecht wird auf einer Länge von sieben Metern gemäss Plan erteilt (im Plan blau eingetragen), wobei eine Verschiebung von maximal zwei Metern möglich ist.