e der Brandschutznorm (abrufbar unter: www.bsvonline.ch/de/vorschriften/). Danach sind Nebenbauten eingeschossige Bauten, die nicht für den dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt sind, keine offenen Feuerstellen aufweisen und keine gefährlichen Stoffe in massgebender Menge gelagert werden (z.B. Fahrzeugunterstände, Garagen, Gartenhäuser, Kleintierställe, Kleinlager) wenn ihre Grundfläche 150 m2 nicht übersteigt. 6.3. Der Hühnerstall und das Gewächshaus sind weder für den dauernden Aufenthalt von Personen bestimmt, noch weisen sie eine offene Feuerstelle auf und ihre Grundfläche beträgt zusammen deutlich weniger als 150 m2 (E. 5.3 hiervor).