Massgebend in Bezug auf die Brandschutzvorschriften sei die Stellungnahme der Gebäudeversicherung des Kantons Luzern; dem Bauprojekt sei ohne feuerpolizeiliche Bedingungen und Auflagen zugestimmt worden. Der Brandschutznachweis der Gebäudeversicherung Luzern belegt, dass die Vorschriften gemäss dem Gesetz über den Feuerschutz (FSG; SRL Nr. 740) und damit die Brandschutzvorschriften eingehalten sind. Das FSG bestimmt die Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Brandfällen (§ 1). Für den vorbeugenden Brandschutz gelten die Schweizerischen Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF),