Die Höhe der Fassade ist in ihrer Mitte ab gewachsenem oder tiefer gelegtem Terrain bis zum Schnittpunkt der Fassade mit der Dachoberfläche zu messen, wobei grössere Unebenheiten im Terrain auszumitteln sind. Bei Flachdachbauten ist die Fassadenhöhe bis Oberkante Brüstung bzw. Geländer zu messen (§ 122 Abs. 4 Anhang PBG). 5.3. Gemäss den bewilligten Bauplänen weist der Hühnerstall eine Höhe, Länge und Breite von je 2,50 m sowie eine Grundfläche von 6,25 m2 auf. Für das Gewächshaus lässt sich den bewilligten Plänen eine Höhe von 2,50 m, eine Länge von 3 m und eine Breite von 2,50 m sowie eine Grundfläche von 7,50 m2 entnehmen.