M. und unter dem Hühnerstall auf einer Höhe von 554,50 bis 554,90 m.ü.M. Ein Vergleich des Situationsplans mit dem bewilligten Grundrissplan zeigt, dass die Höhenkoten des gewachsenen Terrains unter dem Hühnerstall jenem Wert des Grundrissplans (554,52 m.ü.M.) entsprechen. Die im Situationsplan eingezeichneten Höhenkoten für das Gewächshaus weichen an gewissen Stellen rund 80 cm vom Wert im Grundrissplan ab. Die Beschwerdeführerin macht nicht geltend, dass das im Situationsplan abgebildete gewachsene Terrain falsch sei. Im Wesentlichen beschränkt sie ihre Kritik auch hier auf die fehlenden Informationen über die Höhe des aufgeschütteten Terrains.