Darüber hinaus wurde mit dem Situationsplan vom 28. Oktober 2021 der I.________ AG das gewachsene Terrain unter dem Gewächshaus und dem Hühnerstall festgestellt. Gemäss Ausführungen der Vorinstanz seien hierfür die Koten des gewachsenen Terrains gemäss Gestaltungsplan, die aktuellen Daten der amtlichen Vermessung und die Lage des Hühnerstalls sowie des Gewächshauses gemäss Baueingabe übereinandergelegt worden. Das gewachsene Terrain unter dem Gewächshaus liege auf einer Höhe von 554,90 bis 555,35 m.ü.M. und unter dem Hühnerstall auf einer Höhe von 554,50 bis 554,90 m.ü.