unangemessen. Abgesehen von den beitragsrechtlichen Aspekten liegt ein solches Vorgehen aus der Sicht eines (Risiko-)Kapitalgebers jenseits des wirtschaftlich Vernünftigen. 7.2.2. Indem die Aktionäre mit dem gewählten Vorgehen ihre Abgeltung der Erwerbsarbeit grossenteils über die Dividendenzahlung erhielten, resultierten Abgabeeinsparungen bei der Gesellschaft und bei den Gesellschaftern in Höhe von mehr als Fr. s.--, was, für sich betrachtet, aber auch im Verhältnis zu den bereits abgerechneten Beiträgen, eine erhebliche Ersparnis bedeutet.