Dadurch zeigt sich, dass vor allem die persönliche Leistung des einzelnen Aktionärs für die Verteilung des Gewinns als gewichtete Dividende ausschlaggebend war. Wirtschaftlich betrachtet hat mit der Ausrichtung der Dividenden somit bloss ganz untergeordnet eine Abgeltung in der Form eines Kapitalertrags, grösstenteils jedoch eine eigentliche Arbeitsleistungsabgeltung stattgefunden. 7. 7.1. Die Abgeltung von Arbeitsleistung mittels statutenfremder, asymmetrischer Dividende blieb unangefochten. Damit ist von der zivilrechtlichen Beständigkeit der Dividendenzahlungen auszugehen.