Steuerrechtlich wäre gegebenenfalls eine Steuerumgehung zu prüfen, wobei deren strenge Voraussetzungen einer regelmässigen steuerlichen Erfassung der Abweichung von der Beteiligungsquote als Lohn oder Tantieme entgegenstehen. Sozialversicherungsrechtlich ist die gewichtete Dividende bei fehlender statutarischer Grundlage jedenfalls solange hinzunehmen, als nicht eine allzu ausgefallene Konstruktion geschaffen wird, welche, wenn auf die rechtlich zulässigen und gewählten Formen abgestellt wird, an sich die Voraussetzungen der Beitragspflicht durch Ausnützung einer unbeabsichtigten Unvollständigkeit der Rechtsordnung nicht erfüllt, aus versicherungsrechtlicher Perspektive indessen mit Lohn