Dieser verhältnismässige Anteil bemisst sich nach dem nominellen einbezahlten Aktienkapital, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen. Falls eine asymmetrische Dividendenzahlung erfolgt, die statutarisch nicht vorgesehen ist, könnte der Dividendenbeschluss von einem Aktionär angefochten werden. Der asymmetrische Dividendenbeschluss entfaltet somit seine vollumfängliche Wirkung gegenüber den Aktionären, sofern der Beschluss im Fall fehlender statutarischer Grundlage von diesen nicht angefochten wird. Daher ist eine asymmetrische Dividendenzahlung zunächst sowohl steuer- als auch sozialversicherungsrechtlich massgebend.