(…) 3.2. Gestützt auf die zitierten Bestimmungen werden Sozialversicherungsbeiträge nur vom Erwerbseinkommen erhoben, nicht aber vom Vermögensertrag (BGE 122 V 178 E. 3b). (…) Dividenden stellen grundsätzlich beitragsfreien Vermögensertrag dar (vgl. auch Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO [WML; Stand 1.1.2022], Rz. 2011).