| | Entscheid: | Sachverhalt (zusammengefasst) Nach einer AHV-Arbeitgeberkontrolle verfügte die Ausgleichskasse Luzern (Ausgleichskasse) gestützt auf den Revisionsbericht der Revisionsstelle der Ausgleichskassen gegenüber der A.________ AG einen Nachtrag über Beiträge sowie Zinsen von insgesamt Fr. z.--. Die Ausgleichskasse begründete die Beitragsnachforderung im Wesentlichen damit, dass asymmetrische Dividendenzahlungen an die mit je y % an der Gesellschaft beteiligten Aktionäre als Lohn zu qualifizieren seien, weil jene ihren individuellen Charakter in der Arbeitsleistung oder im Erfolg der Gesellschafter hätten. Aus den Erwägungen: