Schliesslich ist auch zu beachten, dass die genannten Grenzwerte auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen über die Auswirkungen von Alkoholkonsum auf die Leistungs-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit, das Sehvermögen und das Risikoverhalten beruhen. 4. Abteilung, 16. Mai 2012 (4M 12 7) (Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene Beschwerde in Strafsachen am 18. Dezember 2012 abgewiesen [6B_395/2012].) |