Auch die Beschwerde ist ein ordentliches Rechtsmittel mit Devolutiveffekt sowie freier und umfassender Kognition. Gewisse Besonderheiten bei der Beschwerde wie kürzere Fristen (Begründung der Beschwerde innert zehn Tagen, blosse Anmeldung der Berufung innert zehn Tagen), Besetzung des Richterkollegiums (die Beschwerdeinstanz kann im Gegensatz zur Berufungsinstanz auch ein Einzelgericht sein, vgl. Art. 395 StPO e contrario und Kipfer, Basler Komm., Basel 2011, Art.