Im Gegensatz dazu fällt auf, dass bei der Beschwerde die unzähligen möglichen Anfechtungsobjekte regelmässig Verfahrensfragen betreffen und Prozessentscheide darstellen. Zwar wurde in der Schweizerischen Strafprozessordnung die Beschwerde den Rechtsmitteln gegen Sachentscheide in verschiedener Hinsicht angeglichen. Auch die Beschwerde ist ein ordentliches Rechtsmittel mit Devolutiveffekt sowie freier und umfassender Kognition.