Falschbeurkundung. Dem Kontrollstreifen einer Registrierkasse kommt als Bestandteil der kaufmännischen Buchführung Urkundencharakter zu. Das Nichttippen vereinzelter Einnahmen stellt eine Falschbeurkundung dar. ====================================================================== Der Beschuldigte war Inhaber der X GmbH und damit faktischer Pächter und Geschäftsführer des Restaurants Y. Von der Staatsanwaltschaft wurde ihm unter anderem vorgeworfen, bewusst Konsumationen in der Höhe von über Fr. 300'000.-- buchhalterisch nicht erfasst zu haben, indem er bzw. auf seine Anweisungen sein Personal nur etwa einen Fünftel der nahmen in die Registrierkasse tippten.