Ausserdem habe er gesagt, wenn dann die Endabrechnung käme, würde er (der Beschuldigte) dafür dick bezahlen müssen, aber nicht mit Geld, sondern anders. Die zwei letzten Drohungen sind auf der sichergestellten Aufnahme tatsächlich zu hören (bei ca. 50 Minuten, allerdings die erste Drohung nicht deutlich). Gemäss seiner Aussage vor dem Amtsstatthalter wurde der Beschuldigte vor der Aufnahme schon mehrmals vom Privatkläger in seinem Büro bedroht. Vor der Vorinstanz sagte der Beschuldigte aus, dass der Privatkläger einige Tage vor der Aufnahme damit gedroht habe, dass er Araber kenne, die ihn für Fr. 2000.— umlegen würden.